„Majestäten unter sich“, dieses Motto gilt ausschließlich unter der Vogelstange, wenn am 4. September die St. Johannes- und St. Hubertus-Schützenbruderschaft Wewer im Rahmen eines Vogelschießens zum siebten Mal ihren König der Könige ermittelt. Ansonsten bietet der Schützenplatz in Wewer allen Gästen unter der Berücksichtigung der 3G-Regeln einen erlebnisreichen Tag. Das Fest, welches ursprünglich in einem fünfjährigen Turnus stattfindet, beginnt um 13:45 Uhr beim Oberst mit einem Festmarsch durch Wewer zum Festplatz, wo nach einer kurzen Begrüßung durch den Oberst die bereits im Februar 2020 aufwendig restaurierte Bataillonsfahne geweiht wird. Bei der Finanzierung der neuen Fahne wurde die Schützenbruderschaft durch das Förderprogramm „Heimat-Scheck“ des Landes NRW gefördert. Anschließend an die Fahnenweihe werden der König der Könige und zuvor der König der Jungschützenkönige ermittelt. Während des Vogelschießens übernehmen die Musikkapelle Wewer und der Spielmannszug Wewer die musikalische Unterhaltung. Mit Karussell, Kaffee, Kuchen, Speisen und kühlen Getränken wird für das Wohl aller Besucher gesorgt. Der Weweraner Oberst Christoph Neumann freut sich mit seinen Schützenbrüdern auf die Gäste und bittet um eine umfangreiche Beflaggung im Ort.
Hinweis: Die Veranstaltung „König der Könige“ findet unter Berücksichtigung der 3G-Regeln statt!
Der Zutritt auf den Festplatz wird nur Personen mit einem gültigem 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) gestattet. Der 3G-Nachweis wird durch einen beauftragte Sicherheitsdient geprüft und ist zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument schriftlich oder digital vorzulegen.
Als 3G-Nachweise gelten:
Impfnachweis: letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegend
Genesenennachweis: Laborbefund oder Genesenenbescheinigung, mind. 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegend
Negativtest: nur offizielle Schnelltests nach Corona-Test- und -Quarantäneverordnung sowie PCR-Tests, Testnachweis nicht älter als 48 Stunden
Für Schüler gilt der Schülerausweis als 3G-Nachweis. Kinder bis zum Schuleintrittsalter sowie Schüler unter 15 Jahren müssen keinen 3G-Nachweis erbringen.