01. Vorsitzender (Oberst)

Der Vorsitzende ist gleichzeitig Oberst der Schützenbruderschaft. Er führt den Vorsitz bei allen Vorstandes- und Mitgliederversammlungen sowie bei der ordentlichen Mitgliederversammlung.

Bei allen Beschlussfassungen entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden.

Der Oberst nimmt die Auszeichnungen und Ehrungen vor, für die das Bataillon nach der Geschäftsordnung und nach den Vorgaben des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften zuständig ist.

Der Oberst führt das Bataillon bei Festmärschen an.

Powered by BetterDocs