03. Brudermeister (Major)

Der Brudermeister ist der zentrale Koordinator und Ansprechpartner zu den Abteilungen und den Geschäftsführern „Vereinswesen“ und „Veranstaltungen“. Ihm unterliegen alle Verträge, die er mit mindestens einem weiteren Mitglied des gesetzlichen Vorstandes unterzeichnet.

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