27. Gruppenunteroffiziere (Unteroffizier)

Die Gruppenunteroffiziere werden aus ihren Gruppen nach Absprache mit dem jeweiligen Kompanievorstand gewählt und in der Kompanieversammlung für die Dauer von drei Jahren bestätigt.

Sie haben ihren Wohnort möglichst in Wewer und die besondere Aufgabe, den persönlichen Kontakt zu den in ihren Gruppen geführten Mitgliedern zu pflegen und für den Zusammenhalt in ihren Gruppen zu sorgen. Es ist jedem Gruppenunteroffizier freigestellt, Gruppenfeste oder andere Veranstaltungen in eigener Regie durchzuführen, die den Zusammenhalt in ihren Gruppen fördern.

Kann der Gruppenunteroffizier eine seiner Aufgaben nicht erfüllen, ist er verpflichtet, seinen zuständigen Zugoffizier hiervon zu unterrichten.

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