24. Stellvertretender Kompaniefeldwebel (Feldwebel)

Der stellvertretende Kompaniefeldwebel ist Mitglied des Kompanie- und des Gesamtvorstandes. Er vertritt den Kompaniefeldwebel im Falle seiner Verhinderung und unterstützt ihn vor allem bei der Kompaniearbeit. Der Aufgabenbereich ist gegenseitig abzustimmen.

Er führt das Protokoll bei den Kompanieversammlungen.

Die Organisation des Ablaufs bei Beerdigungen ist vom stellvertretenden Kompaniefeldwebel durchzuführen.

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