02. Stellvertretender Vorsitzender (Oberstleutnant)

Der stellvertretende Vorsitzende vertritt grundsätzlich den Vorsitzenden im Falle dessen Abwesenheit. Er unterstützt den Vorsitzenden nach Kräften und steht ihm zur Seite. Beide regeln die Verteilung ihrer Repräsentationspflichten und Aufgaben einvernehmlich. Insbesondere obliegt ihm das Verwalten der Satzung.

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