16. Festausschuss

Vorsitzender: Oberleutnant
Stellv. Vorsitzender: Leutnant
Mitglieder: Unteroffiziere

Die Wahl der Mitglieder des Festausschusses und der Veranstaltungswarte erfolgt in der ordentlichen Mitgliederversammlung der Schützenbruderschaft für die Dauer von drei Jahren.

Seine Tätigkeit nimmt der Festausschuss in Absprache mit dem Geschäftsführer Veranstaltungen und bei einer Veranstaltung der Kompanien mit dem Kompanievorstand vor.

Des Weiteren unterstützen die Mitglieder des Festausschusses die Veranstaltungswarte bei Bedarf und in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Festausschusses.

Der Lautsprechereinsatz ist zusätzlich zu den o.g. Terminen für folgende Anlässe erforderlich: Prozessionen, Volkstrauertag, ordentliche Mitgliederversammlung, Gesamtvorstandssitzungen und sonstige Anlässe des Vereins.

Wird die Lautsprecheranlage im Bürgerhaus von anderen Vereinen oder Gruppierungen genutzt, so ist eine Leihgebühr von 50,00 € zu zahlen und vorher eine Kaution in Höhe von 200,00 € zu hinterlegen.

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