Allgemeines

Die Geschäftsordnung stellt eine Ergänzung der bestehenden Satzung dar.

Die St. Johannes- und St. Hubertus-Schützenbruderschaft Wewer 1910 e.V., im nachfolgenden Schützenbruderschaft genannt, ist nach § 2 der Satzung eine freie Vereinigung von Bürgern, welche die Ideale des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften vertritt. Die Schützenbruderschaft verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung.

Jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich zu den Grundsätzen der Satzung bekennt, kann Mitglied werden. Mit der Aufnahme in die Bruderschaft erklärt sich das Mitglied bereit, möglichst innerhalb eines Jahres eine Schützenuniform anzuschaffen.

Es ist Ehrensache eines jeden Mitglieds, an den Veranstaltungen, Versammlungen, kirchlichen Anlässen und Begräbnissen teilzunehmen.

Im Mittelpunkt der Veranstaltungen steht das Schützenfest, das einmal im Kalenderjahr in traditioneller Weise und unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen durchgeführt werden soll.

Die wichtigsten Veranstaltungen sind:

  • Mitgliederversammlung
  • Kommersabend
  • Vogelschießen
  • Schützenfest
  • Festbälle
  • Seniorentag
  • Bataillons-Pokalschießen

An allen Veranstaltungen gilt die aktuell gültige Fassung des Jugendschutzgesetzes.

Zu den kirchlichen Anlässen gehören:

  • Betstunde
  • Schützenmesse am Schützenfest-Samstag
  • ökumenischer Gottesdienst am Schützenfest-Montag (außer Pfingsten)
  • Prozessionen (Fronleichnam und Johannes)
  • Pfarrfest
  • Hubertusmesse
  • Teilnahme bei Empfängen hoher kirchlicher Würdenträger
  • sonstige besondere kirchliche Anlässe

Die Schützenbruderschaft hat es sich zur Aufgabe gemacht, durch Besuche und durch Teilnahme an Jubelfesten die Kontakte zu Nachbarvereinen zu pflegen. Sie nimmt grundsätzlich am Bundeskönigsschießen teil, wenn der Schützenkönig die Würde des Bezirkskönigs erringen konnte. Die Beteiligung am Totengedenken anlässlich des Volkstrauertages sollte ebenfalls Ehrensache eines jeden Mitglieds sein.

Die Schützenbruderschaft setzt sich für die sozialen Belange aller Weweraner Mitbürgerinnen und Mitbürger ein. Finanzielle Zuwendungen für bedürftige Personen oder Familien werden in diskreter Weise durch den Sozialfond zugeteilt.

Der gewählte gesetzliche Vorstand vertritt den Verein mit besonderen Aufgaben, Rechten und Pflichten. Dabei ist der gesetzliche Vorstand nach §13 der Satzung für alle Belange der Schützenbruderschaft zuständig und bildet nach §26 BGB den Vorstand. Der gesetzliche Vorstand vertritt somit den Verein nach innen und außen.

Das oberste Organ ist die ordentliche Mitgliederversammlung.

Um einen möglichst reibungslosen Ablauf des Schützenjahres zu gewährleisten, sind im Anhang an diese Geschäftsordnung (Anhang I) die Aufgaben jedes Mitglieds im Bataillonsvorstand dokumentiert.

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